Gemäß des Bundesmeldegesetzes (BMG) §29(2) sind Beherbergungsstätten
(hierzu zählen Ferienunterkünfte) dazu verpflichtet, den Gästen bei der
Ankunft einen Meldeschein auszuhändigen und unterschreiben zu lassen.
Unsere Meldescheinblöcke umfassen je 100 Blatt, im DIN A5 Querformat
mit Abheftlochung links. Die Meldescheine sind einseitig bedruckt, auf
beschreib- und bestempelbaren Papier.
Bitte beachten Sie! Meldescheine sind vom Tag
der Anreise 1 Jahr aufzubewahren und innerhalb von 3 Monaten nach
Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten.
Über die Datenschutzbestimmungen sind Ihre Gäste ebenfalls zu informieren.
Setzen Sie Ihre Gäste mit dem hier verfügbaren PDF-Dokument während des
Buchungsvorgang darüber in Kenntnis. Nutzen Sie die Formularfelder des
Dokuments, um es auf Ihren Beherbergungsbetrieb (Ferienunterkunft)
anzupassen.
Bitte beachten Sie, dass unsere Meldescheine den gesetzlichen Standards entsprechen. Individuelle Anpassungen auf örtliche Besonderheiten sind nicht möglich.
Das PDF-Formular der Datenschutzbestimmungen ist
»hier erhältlich
Zuletzt angesehen
Meldescheine für Ferienunterkünfte
5,95 € *